BABYBONUS

Erkundigen Sie sich bei Ihrer  Gesetzliche Krankenkassen nach dem sogen. "Babybonus"  (ca. 250€), den Sie dann für Behandlungen  (Osteopathie / Massage / Akupunktur / Yoga / Hypnose)  im Rahmen Ihrer Schwangerschaft nutzen können.

 

OSTEOPATHIE - KOSTENÜBERNAHME GESETZL. VERSICHERTE

Osteopathie ist normalerweise eine Eigenleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen  bezuschussen Osteopathieleistungen.

In diesem Fall besorgen Sie sich vor unserem Termin ein "Privat- bzw. Empfehlungsrezept für Osteopathie"  bei Ihrem Frauen- bzw. Hausarzt. Normalerweise können Sie das Rezept nach telefonischer Anfrage ohne Extratermin direkt abholen. Nach meiner Behandlung stelle ich Ihnen eine Osteopathie-Rechnung aus. Rezept und Rechnung reichen Sie dann für Ihre (Teil) Rückerstattung bei Ihrer KV ein. Mein Honorar ist direkt nach der Behandlung zu entrichten, bar oder mit EC-Karte.

 

PRIVAT VERSICHERTE

Wenn Sie Privat-, Privat zusatzversichert oder Beihilfeberechtigt sind, werden Ihnen die Kosten für Osteopathie, Massagen, Akupunktur, Yoga und Hypnose Behandlungen teilweise oder ganz rückerstattet. Dafür stelle Ihnen eine Rechnung auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker*innen aus. Eine Garantie zur Kostenübernahme darf ich Ihnen aber aus rechtlichen Gründen nicht geben. Mein Honorar direkt nach der Behandlung zu entrichten, bar oder mit EC-Karte, unabhängig von einer evtl. Kostenübernahme Ihrer KV.

 

•     ich behandele nicht auf Rezept
•     keine Wellness-Gutscheine. Als Therapeutin ist mir das aus rechtlichen Gründen nicht gestattet

 

Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie mir bitte mindestens 24 Std. vorher Bescheid, ansonsten muss ich Ihnen die Hälfte der Behandlungskosten in Rechnung stellen!